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Lärmmessungen

Wie laut ist es wirklich?

Diese Frage ist rasch und einfach beantwortet. Das Komplexe ist die korrekte lärmrechtliche Beurteilung der Messung.

Damit aus einer Messung eine lärmrechtliche Beurteilung abgeleitet werden kann, muss einiges berücksichtigt werden. Nur mit einem adäquaten Messkonzept kann eine Beurteilung gemäss der Lärmschutz-Verordnung und damit eine juristische belastbare Aussage gewonnen werden.

Die tatsächlichen Schallpegel können entweder während begleiteten Lärmmessungen oder mit fix installierten Geräten über einen längeren Zeitraum - bei Bedarf auch in Kombination mit mobilen Lärmloggern - erfasst werden. Mittels frequenzspezifischen Analysen, Tonaufnahmen oder der Korrelation von Pegelschrieben kann ich die Auswertungen weiter verfeinern, um eine beweiskräftige Beurteilung zu erstellen. 

 

Gerne erarbeite ich mit Ihnen ein zielführendes und verhältnismässiges Vorgehen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Adresse

Conrad Akustik

Stiftsherrenstrasse 24
5013 Niedergösgen

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